Eigentum verpflichtet – aber wozu?

§ 14 des Grundgesetzes neu interpretiert:

Eigentum verpflichtet, ein Grundstück möglichst flächendeckend und bis an die Grenzen des Erlaubten in die Höhe zu bebauen.

Auf Schönheit, Ästhetik, Umweltverträglichkeit kommt es dabei nicht an. Nachverdichtung auf Teufel komm‘ raus lautet die Devise.

Ein gutes Beispiel für diese Neuinterpretation ist der Neubau am Habichtsweg/Goedelerweg im Ostviertel. Wo bis August 2016 noch ein Einfamilienhaus mit viel Grün drumherum stand, steht jetzt ein Wohngebäude mit 7 Wohnungen, das im wahrsten Sinne des Wortes überall aneckt – und das nicht nur optisch. Das Grundstück wurde so großflächig und hoch wie möglich bebaut. Heute wurde der letzte baumhohe Strauch des Grundstücks auch noch abgesägt. Eine einzelne alte Birke ganz am Rand des Grundstücks zum Habichtsweg hin hält die (botanische) Stellung für das ganze Grundstück.

Aber was soll’s? Es ist doch noch genug Grün auf den umliegenden Grundstücken vorhanden. Das muss reichen.

Man stelle sich vor, jeder Grundstückseigentümer würde so maximieren. Dann hätten wir früher oder später überall triste Betonwüsten ohne Grün, ohne Tiere und ohne gesunde Luft zum Atmen. Dann könnte man sogar noch die Terrassen und Balkone einsparen, denn wer hat schon Lust, sich in so einer Umgebung im Freien aufzuhalten? Da steigt man doch lieber ins Auto und fährt zum nächsten Naherholungsgebiet. Und irgendwann fängt man auch dort an zu roden und zu versiegeln – für dringend benötigte bezahlbare Parkplätze für die Autos der vielen Erholungsuchenden.

Ich frage mich wie es sein kann, dass man für so einen Wohnblock wie dem Goerdeler Weg 2a in diesem Wohnumfeld überhaupt eine Baugenehmigung bekommt. Der „dringend benötigte bezahlbare Wohnraum“ kann hier nicht als Argument herhalten. Diese Wohnungen sind nur für ganz wenige Leute bezahlbar, und selbst für diese Leute anscheinend nicht attraktiv genug, denn trotz begehrter Lage der Immobilie sind laut Preisliste auf der Webseite von Wucherpfennig & Marggraff immer noch nicht alle Wohnungen verkauft. Aber der Bau ist ja auch immer noch nicht fertig.

Vielleicht hat der Bauherr ja eine schicke Fassaden- und Dachbegrünung geplant. Das riesige Flachdach und die hohen Hauswände wäre wie geschaffen dafür. Und vielleicht werden die zukünftigen Besitzer des Penthauses auf der riesigen Dachterrasse (89.93 Quadratmeter) einen Garten anlegen, der der Natur etwas von dem zurückgibt, was ihr genommen wurde. Vielleicht, vielleicht. Es wäre so vieles möglich, wenn man nur wollte oder wenn die Stadt entsprechende Auflagen machen würde und somit ein Stückchen Ausgleich für die zunehmende Bodenversiegelung schaffen würde.

Und sollte jemand Anregungen für solche Maßnahmen suchen, empfehle ich folgendes Buch: Conrad Amber. 2017. Bäume auf die Dächer, Wälder in die Stadt. Kosmos Verlag.

Ein Gedanke zu “Eigentum verpflichtet – aber wozu?

  1. Ah, jetzt kennt man doch endlich mal den Bauherrn. Denn ein Bauschild, wie eigentlich nach § 11(3) der Niedersächsischen Bauordnung vorgeschrieben, war von Anfang an nicht angebracht (oder – Frage an die Stadt Göttingen – gibt es für bestimme Bauherren/Investoren Ausnahmen?).
    In diesem Zusammenhang wird es auch interessant sein zu erfahren, wer denn die Kosten für die Wiederherstellung der durch die Bautätigkeit zerstörten Bepflanzung auf dem öffentlichen Grünstreifen entlang des Baugrundstückes aufkommt – Steuerzahler oder Bauherr?

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